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Kunst und Kultur

Kunst und Kultur im neuen Österreich 2.0 erfahren eine radikale Neuordnung, die zugleich eine Befreiung ist. Der Staat mischt sich in diesen Bereich überhaupt nicht ein. Keine Förderungen, keine Subventionen, keine versteckten Lenkungen über Budgets oder Kommissionen. Kunst und Kultur gehören allein der Gesellschaft und nicht der politischen Steuerung. Das bedeutet, dass es keine staatliche Definition dessen gibt, was Kunst ist und was nicht, keine Abgrenzung zwischen ernster Kunst, Unterhaltung oder Kommerz. Alles, was Menschen erschaffen und als Kunst verstehen, ist auch Kunst.

Die große Wende, die das System mit der Volksdividende bringt, verändert hier alles. Der Künstler muss nicht mehr um seine Existenz kämpfen, nicht mehr seine Werke auf dem Markt durchsetzen oder sich in Galerien verkaufen. Das Bild des „brotlosen Künstlers“ verschwindet vollständig, weil es im neuen Österreich keine Armut mehr gibt. Jeder Mensch erhält seine Grundversorgung, jeder kann leben, ohne an wirtschaftlichen Hürden zu scheitern. Für Künstler bedeutet das: Sie können sich auf ihre Kunst konzentrieren, schaffen, experimentieren, ohne Angst vor dem Scheitern. Natürlich können sie ihre Werke verkaufen, verschenken, Spenden annehmen oder Crowdfunding nutzen – doch all das bleibt freiwillig. Niemand ist gezwungen, Kunst wirtschaftlich zu verwerten.

Ebenso frei ist die Rolle der Mäzene, Vereine oder privaten Unterstützer. Sie können Künstler fördern, wenn sie möchten. Doch das ist keine Aufgabe des Staates. Denn sobald der Staat finanziell eingreift, entscheidet er automatisch, was förderwürdig ist und was nicht. Das aber wäre eine Form von Steuerung und Zensur, die mit echter Kunstfreiheit nicht vereinbar ist.

Museen, Theater, Opern, Festivals oder Bibliotheken sind im neuen System grundsätzlich private Einrichtungen. Sie können durch Vereine, Stiftungen oder Gesellschaften getragen werden. Was geschichtlich oder kulturell wertvoll ist, wird als Erbe vom Staat gesichert und erhalten – also Denkmäler, historische Bauwerke, Museen von nationaler Bedeutung. Aber das laufende künstlerische Schaffen bleibt frei von staatlicher Beeinflussung. Institutionen wie die Wiener Staatsoper können beispielsweise in einer selbsttragenden Gesellschaft organisiert werden, die sich durch Besucher, Spenden oder private Träger finanziert.

Für Bildung und Nachwuchs bleibt Kunst weiterhin ein zentraler Bestandteil. Im Schulwesen wird künstlerisches Schaffen gefördert: Kinder und Jugendliche sollen sich ausprobieren können, malen, musizieren, spielen. Theoretisches Wissen über Kunstgeschichte wird vermittelt, allerdings in reduzierter Form – mit Schwerpunkt auf den wichtigsten Epochen und herausragenden Künstlern. Kunsthochschulen und Universitäten bestehen selbstverständlich weiter und bilden die nächste Generation von Künstlern und Kulturschaffenden aus.

Der Zugang zu Kunst ist in diesem System nicht staatlich geregelt. Kunst bleibt frei, genauso wie jede andere private Leistung. Ob sie allen zugänglich ist oder in exklusiven Kreisen bleibt, entscheidet die Gesellschaft selbst. Mit dem Internet-Zeitalter gibt es ohnehin unzählige Möglichkeiten, Kunst sichtbar zu machen, ohne dass der Staat Plattformen bereitstellen müsste. Die Verbreitung, Sichtbarkeit und öffentliche Wahrnehmung ist allein Sache der Medien, der Künstler und ihrer Gemeinschaften.

Die Freiheit der Kunst ist durch die verfassungsmäßig garantierte Meinungsfreiheit geschützt. Ein Gemälde, eine Skulptur, eine Performance darf auch politisch unbequem sein, darf provozieren, darf kritisieren. Grenzen gibt es nur dort, wo Kunst gegen geltende Gesetze verstößt – also etwa bei Aufrufen zu Gewalt oder strafbarer Verleumdung.

Damit ist Kunst im neuen Österreich nicht länger Objekt von Förderpolitik, sondern ein Ausdruck echter Selbstbestimmung. Befreit von wirtschaftlichen Zwängen, getragen von der Volksdividende, entsteht ein Umfeld, in dem Künstler nicht mehr ums Überleben kämpfen müssen, sondern endlich das tun können, was ihre Berufung ist: Kunst schaffen, frei, unabhängig und ohne staatliche Einmischung.

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